
Kauf bricht Miete , ein Rechtssprichwort, welches besagt, daß der Käufer in den von dem Verkäufer über den Kaufgegenstand geschlossenen Mietvertrag an sich nicht eintritt, so daß der Mieter dem Käufer gegenüber den Mietvertrag nicht geltend machen kann. Der Mietvertrag bleibt aber unter denjenigen, die ihn abschlossen, wirksam, und der Miete...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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